Testaments-

vollstreckung

Testaments-​
vollstreckung​

Durch ein Testament kann ein Erblasser über den eigenen Tod hinaus eine weitreichende Einflussnahme über seinen zu vererbenden Nachlass verbindlich festschreiben. Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung werden die Verfügungen des Erblassers durch einen Testamentsvollstrecker in seinem Sinne geregelt und umgesetzt.  Das Amt des Testamentsvollstreckers ist somit mit der Verantwortung verbunden, den Willen des Verstorbenen so genau wie möglich umzusetzen.