Jahresabschluss Finanz- und Lohn-

buchhaltung

Jahresabschluss Finanz- und Lohn-​
buchhaltung

Jahresabschluss

Am Ende eines jeden Geschäftsjahres heißt es für einen Unternehmer Bilanz zu ziehen. So dient die Erstellung des Jahresabschlusses – sei es eine Bilanz oder eine Einnahme-Überschussrechnung – nicht nur als Basis für die Ermittlung der Steuerlast. Vielmehr spiegelt der Jahresabschluss den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens wider. Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses eine Jahresabschlussbesprechung an. Hierin analysieren wir gemeinsam mit dem  Mandanten das Ergebnis und besprechen mögliche Strategien für die Zukunft.

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Die Grundlage einer funktionierenden betrieblichen Kontrolle ist die Führung einer zeitnahen und aussagefähigen Finanzbuchhaltung. So dient die Buchhaltung nicht nur der Ermittlung von Berechnungsgrundlagen für steuerliche Zwecke, sondern kann vom Unternehmen für strategische Überlegungen sowie für die Überwachung der Rentabilität des Unternehmens genutzt werden. Nur so kann rechtzeitig einer wirtschaftlichen Schieflage entgegen gewirkt werden. Hierfür erhalten Sie regelmäßig betriebswirtschaftliche Auswertungen, um das Ergebnis Ihres Unternehmens im Auge behalten zu könen.

Steuervorauszahlungen

Auf Basis Ihrer Finanzbuchhaltung erstellt unser Fachpersonal für Sie die laufenden steuerlichen Anmeldungen und überwacht für Sie die vorgegebenen Fristen. Regelmäßig werden von uns Ihre Steuervorauszahlungen kontrolliert, um zu hohe Zahlungen zu vermeiden, welche Ihre Liquidität schwächen könnten. Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig über gesetzliche Änderungen.

Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Gern übernehmen wir für Sie die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können. Uns ist bewusst, dass Lohn- und Gehaltsabrechnungen die Achillesferse eines jeden Unternehmens darstellen. Fehler in den Abrechnungen können zu großem Ärger und Unmut im Betrieb führen. Hier bedarf es einer verlässlichen und kompetenten Betreuung. Um korrekte Gehalts- und Lohnabrechnungen gewährleisten zu können, bedarf es heutzutage Fachkräfte, die sich laufend fortbilden, um den ständigen Gesetzesänderungen im Lohn- und Sozialversicherungsrecht gerecht werden zu können. Auf Fortbildung wird deshalb bei uns großen Wert gelegt. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit an unsere erfahrenen Mitarbeiter hinsichtlich laufender Lohn- und Gehaltsfragen wenden.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstellung von Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
  • Anfertigen von Einnahme-Überschussrechnungen
  • Führen von Anlagenverzeichnissen
  • Kostenrechnungen
  • Erstellung von Steuerbilanzen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Betriebswirtschaftliche Erfolgsanalysen
  • Mehrjahresvergleiche
  • Pflichtprüfungen gem. § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Finanzbuchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Steuerliche Anmeldungen
  • Überwachung von Fristen
  • Überwachung der Höhe der Vorauszahlungen
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Beratung zu lohnsteuerlichen Fragen