Erbschaft-

steuer

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Die Beratung im Bereich der Erbschaftsteuer erfolgt durch einen spezialisierten Steuerberater (Fachberater).

Die Beratungsschwerpunkte sind die steueroptimierte Nachlassplanung durch Testamente oder durch lebzeitige Schenkungen. Ferner die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte, insbesondere von Immobilien, für die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Zwecke.

Durch eine stufenweise Vermögensübergabe in mehreren getrennt zu besteuernden Vorgängen können niedrigere Steuersätze und die mehrfache Ausnutzung von bestehenden Freibeträgen optimal genutzt werden.  Ferner ist gleichzeitig in diesem Kontext sicherzustellen, dass der Schenker oder der zukünftige Erblasser jederzeit existenziell gesichert bleibt und uneingeschränkten Zugriff auf das Vermögen hat, über das er ggf. bis zu seinem Tode verfügen will.